Um gegenüber unseren Lieferanten glaubwürdig zu sein und auch allgemeinem Missbrauch vorzubeugen, müssen alle Interessierten ihre Bedürftigkeit nachweisen.
Dies geschieht in der Regel durch Vorlage eines Sozial-, Renten- oder Arbeitslosenbescheides.
Auf dieser Grundlage stellen wir einen Tafelausweis für ein Jahr aus, dessen Gültigkeit wir nach Ablauf dieser Zeit überprüfen. Hier wird neben dem Namen, der Adresse, dem Geburtsjahr auch noch die Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen notiert. Außerdem bitten wir um ein Foto, welches wir auf der Kundenkarte anbringen, um die abholende Person identifizieren zu können.
Jeder Kunde ist berechtigt einmal wöchentlich an einem festen Wochentag Lebensmittel zu erhalten. Hierfür bitten wir um einen kleinen Obolus, der dazu dient, unsere Kosten zu decken.